Grundkompetenz
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat zur Gesamtschweizerischen Harmonisierung der Bildungsziele und zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität des Bildungssystems nationale Bildungsstandards formuliert. Diese beschreiben, welche Grundkompetenzen Kinder und Jugendliche in der Schulsprache, in Mathematik, in Naturwissenschaften und in zwei Fremdsprachen erwerben. Diese Grundkompetenzen, die praktisch alle Schülerinnen und Schüler erreichen sollen, liegen auch den Grundansprüchen des Lehrplans 21 zugrunde. Die Leistungsvorgaben des Lehrplans 21 gehen aber über diese Grundansprüche hinaus. Es wird erwartet, dass die Grundansprüche von einem grossen Teil der Schülerinnen und Schüler übertroffen werden. Wie heute wird es aber auch mit dem Lehrplan 21 Schülerinnen und Schüler geben, welche die Grundansprüche nicht erreichen und mit angepassten Lernzielen arbeiten.